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DSGVO 2018 / Datenschutz Einwilligung
#9
(31.05.2018, 06:08:41)mopzz schrieb: Außerdem müsste man jedem die Möglichkeit geben, Auskunft über die gespeicherten Daten zu erlangen.

Hmm, wie soll das funktionieren oder etwas genauer, wie willst du einen Schreiber identifizieren? Oft wird nicht der eigene Name verwendet oder nur der Vorname und oft wird keine E-Mail-Adresse oder eine temporäre oder eine falsche angegeben.

Beziehungsweise, was soll da noch gespeichert sein? Im Beitrag ist doch alles ersichtlich, bis auf die E-Mail-Adresse. Und wenn er diese überprüfen will, so kann er doch einfach eine Mail an sich selbst schreiben.

Und wenn der Wusch kommt "Lösche meinen Beitrag!" (= Recht auf Vergessen???), wie soll das gehen, wenn der Beitrag z.B. keine (mehr gültige) E-Mail-Adresse zur Verifizierung enthält?

Ich kann mir so etwas eigentlich nur in einem Forum vorstellen, in dem jeder Nutzer anhand seines Passwortes identifiziert wird, aber in einem Gästebuch ...
Liebe Grüße
Yogilein
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RE: DSGVO 2018 / Datenschutz Einwilligung - von Yogilein - 16.06.2018, 08:56:58

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